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Nürnberg
 "garden_what_is_not_allowed"
Garten

Was nicht erlaubt ist

Pflanzen und Gestaltungselemente, die in der Kleingartenanlage nicht zulässig sind.

Was nicht in den Garten darf

Warum soviel Vorschriften und Regeln?

Unsere Kleingärten bilden eine Gemeinschaft, und eine Gemeinschaft benötigt Regeln (Gesetze) um gut funktionieren zu können, sowie um die Sicherheit zu gewährleisten. Darum gibt es auch Pflanzen, die nicht in den Garten gesetzt werden dürfen, oder (bei Altbestand) spätestens bei Abgabe des Gartens entfernt werden müssen.

Euer Garten ist ein gepachtetes Stück Land der Stadt Nürnberg. So wie man sich auch als Mieter einer Wohnung oder eines Haus an gewisse Vorgaben (z.B. den Mietvertrag) halten muss, gelten eben auch solche Vorschriften/Regeln und auch Gesetze für den Schrebergarten.

Laubbäume

Laubbäume wachsen sehr hoch. Diese Bäume sind für den Kleingarten zu groß, da durch ihre Grösse auch Nachbargärten unter deren Einfluss stehen (Schatten, Wurzeln..)

Warum: Wuchshöhe über 4 Meter

Pflanzen: Ahorn, Birke, Buche, (Eber)Esche, Eiche, Erle, Esche, Ginkgo, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide

Nadelbäume

Nadelbäume sind aus unterschiedlichen Gründen nicht erlaubt. Manche versauern den Boden, was das Wachstum anderer Pflanzen verhindert, andere sind wiederum sogenannte "Flachwurzler"

Warum: Wuchshöhe über 4 Meter, Flachwurzler. Können Wege und Gebäude durch Wurzelwuchs stark beschädigen, Versauerung des Bodes durch herabfallende Nadeln

Pflanzen: Douglasie, Eibe, Fichten, Kiefern, Tannen, Thuja / Lebensbäume, Mammutbaum, Wacholder, Zedern, Zypressen

Deck- und Blütensträucher

Einige Sträucher erreichen von Natur aus auch Höhen, die für eine Kleingartenanlage nicht geeignet sind und dürfen dewegen nicht gepflanzt werden. Die Wurzelausläufer des sind hingegen nicht beherrschbar

Warum: Wuchshöhe bis zu 6-8 Metern, starke Wurzelausläufer

Pflanzen: Essigbaum (Rhus Typhina), Erbsenstrauch (Caragana arborescens), Goldregen (Laburnum anagyroides), Hasel (Corylus barbarum), Hartriegel (Cornus sanguinea), Zierapfel/-kirschen (auch nicht als Säule)

Wirtspflanzen für Krankheiten und besondere Schädlinge

Krankheit: Feuerbrand

Hintergrund: Feuerbrand. Durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Gehölzerkrankung; ernstzunehmende Gefahr für Kernobst und anfällige Ziergehölzarten

Betroffene Pflanzen: Feuerdorn (Pyracantha coccinea), Felsenbirne- Pralinenbaum ( amalanchier levis), Rotdorn (Crataegus laevigata), Weißdorn (Crataegus monogyna), Zwergmispel (Cotoneaster horizontales)

Meldepflichtig

Krankheit: Birnengitterrost

Hintergrund: Birnengitterrost. Birnengitterrost wird von einem Pilz namens Gymnosporangium sabinae verursacht, der ab Mai/Juni gut sichtbare Spuren in Form von unregelmäßigen orangeroten Flecken auf den Blättern von Birnbäumen hinterlässt. Der Pilz sorgt auf dauer dafür, das befallene Bäume absterben und gefällt werden müssen.

Betroffene Pflanzen: Wacholder