Was nicht in den Garten darf
Warum soviel Vorschriften und Regeln?
Unsere Kleingärten bilden eine Gemeinschaft, und eine Gemeinschaft benötigt Regeln (Gesetze) um gut funktionieren zu können, sowie um die Sicherheit zu gewährleisten. Darum gibt es auch Pflanzen, die nicht in den Garten gesetzt werden dürfen, oder (bei Altbestand) spätestens bei Abgabe des Gartens entfernt werden müssen.
Euer Garten ist ein gepachtetes Stück Land der Stadt Nürnberg. So wie man sich auch als Mieter einer Wohnung oder eines Haus an gewisse Vorgaben (z.B. den Mietvertrag) halten muss, gelten eben auch solche Vorschriften/Regeln und auch Gesetze für den Schrebergarten.
Laubbäume
Laubbäume wachsen sehr hoch. Diese Bäume sind für den Kleingarten zu groß, da durch ihre Grösse auch Nachbargärten unter deren Einfluss stehen (Schatten, Wurzeln..)
Warum: Wuchshöhe über 4 Meter
Pflanzen: Ahorn, Birke, Buche, (Eber)Esche, Eiche, Erle, Esche, Ginkgo, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide
Nadelbäume
Nadelbäume sind aus unterschiedlichen Gründen nicht erlaubt. Manche versauern den Boden, was das Wachstum anderer Pflanzen verhindert, andere sind wiederum sogenannte "Flachwurzler"
Warum: Wuchshöhe über 4 Meter, Flachwurzler. Können Wege und Gebäude durch Wurzelwuchs stark beschädigen, Versauerung des Bodes durch herabfallende Nadeln
Pflanzen: Douglasie, Eibe, Fichten, Kiefern, Tannen, Thuja / Lebensbäume, Mammutbaum, Wacholder, Zedern, Zypressen
Deck- und Blütensträucher
Einige Sträucher erreichen von Natur aus auch Höhen, die für eine Kleingartenanlage nicht geeignet sind und dürfen dewegen nicht gepflanzt werden. Die Wurzelausläufer des sind hingegen nicht beherrschbar
Warum: Wuchshöhe bis zu 6-8 Metern, starke Wurzelausläufer
Pflanzen: Essigbaum (Rhus Typhina), Erbsenstrauch (Caragana arborescens), Goldregen (Laburnum anagyroides), Hasel (Corylus barbarum), Hartriegel (Cornus sanguinea), Zierapfel/-kirschen (auch nicht als Säule)
Wirtspflanzen für Krankheiten und besondere Schädlinge
Krankheit: Feuerbrand
Hintergrund: Feuerbrand. Durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Gehölzerkrankung; ernstzunehmende Gefahr für Kernobst und anfällige Ziergehölzarten
Betroffene Pflanzen: Feuerdorn (Pyracantha coccinea), Felsenbirne- Pralinenbaum ( amalanchier levis), Rotdorn (Crataegus laevigata), Weißdorn (Crataegus monogyna), Zwergmispel (Cotoneaster horizontales)
Meldepflichtig
Krankheit: Birnengitterrost
Hintergrund: Birnengitterrost. Birnengitterrost wird von einem Pilz namens Gymnosporangium sabinae verursacht, der ab Mai/Juni gut sichtbare Spuren in Form von unregelmäßigen orangeroten Flecken auf den Blättern von Birnbäumen hinterlässt. Der Pilz sorgt auf dauer dafür, das befallene Bäume absterben und gefällt werden müssen.
Betroffene Pflanzen: Wacholder