Allgemeines
- bitte den Vorstand rechtzeitig informieren, wenn der Garten aufgegeben wird
- Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen
- Der Beendigung des Pachtverhältnisses endet im Regelfall zum 31. Oktober des Jahres
[!DANGER] Bis zum endgültigen Wechsel ist der abgebende Pächter weiterhin voll für die ordnungsgemäße Pflege seines Gartens verantwortlich und kann dazu auch mit allen Konsequenzen verpflichtet werden.
Ablauf bei Gartenaufgabe
- Sie kündigen das Pachtverhältnis ("den Garten") fristgerecht
- Wenn Sie kein passives Mitglied bleiben möchten, kündigen Sie bitte auch separat die Vereinsmitgliedschaft
- Wir bestätigen die Kündigung
- Wertermittlung
- Der Garten, die enthaltenen Pflanzen, Bäume, Wege und Gebäude werden von zwei unabhängigen Wertermittlern im Wert geschätzt
- Die Wertermittler können ggf.Vorgaben machen, z.B.
- welche Pflanzen, Sträucher oder Bäume entfernt oder zurückgeschnitten werden müssen
- welche Gebäude entfernt oder zurückgebaut werden müssen
- Diese Vorgaben sind von Ihnen zwingend umzusetzen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten
- Der von den beiden Werteermittlern Wert ist der Preis, den der Nachpächter an Sie zahlen muss
- Verhandlungssache, kein Muss für den Nachpächter: Sie können mit dem Nachpächter eine weitere Ablösesumme für Dinge vereinbaren, die nicht bestandteil der Werteermittlung sind (z.B. Werkzeug)
- Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Nachpächter Ihr Werkzeug oder die Inneneinrichtung Ihrer Gartenlaube übernimmt.
- Aufnahme des Nachpächters als Vereinsmitglied durch den Vorstand
- Der Vorstand vermittelt einen Kontakt zwischen Ihnen und dem Nachpächter
- Absprache mit dem Nachpächter welche optionalen Dinge er übernehmen möchte (siehe oben)
- Übergabetermin. Beim Übergabetermin sind Pächter, Nachpächter, sowie mind. 2 Vorstandsmitglieder anwesend
- Der Übergabetermin findet in der zu übergebenden Gartenparzelle statt
- Prüfung durch den Vorstand ob alle Vorgaben der Werteermittlung umgesetzt wurden
- Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages zwischen altem und neuem Pächter "Gartenübernahme"
- Nachpächter: Bezahlung der Werteermittlung bzw. Ablösesumme in Bar
- Nachpächter: Bezahlung der Ablösesumme für Gerätschaften u.Ä. in Bar
[!DANGER] Ein Pächterwechsel ist erst rechtskräftig, wenn der neue Pächter per Beschluss als Vereinsmitglied aufgenommen wurde und der Pachtvertrag ausgefertigt ist.
Welche Kosten und Aufwände entstehen bei der Gartenaufgabe
- 50% der Wertermittlung (50% trägt der Nachpächter)
- Sämtliche Kosten die Ihnen entstehen um die Vorgaben der Werteermittler umzusetzen, z.B:
- Kosten für die Behebung von Mängeln
- Kosten für die den Rückbau nicht genehmigter Gebäude oder Anbauten
- Kosten für die Entfernung kranker Pflanzen
- Kosten für die Entfernung nicht genehmigter Gehölze (z.B. Thuja, Wacholder..)
[!WARNING] Die Nachpächter sind nicht verpflichtet, Geräte und die Innenausstattung der Laube zu übernehmen, wenn sie diese nicht haben möchten (Verhandlungssache).